Satzung

§1 Name, Sitz und Tätigkeit

  1. Der Ortsverband „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Flintbek“ ist Ortsverband des Kreisverbands Rendsburg-Eckernförde, des Landesverbands Schleswig-Holstein und des Bundesverbands der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Kurzform lautet GRÜNE Flintbek.
  2. Der Sitz des Ortsverbandes ist Flintbek.
  3. Der Tätigkeitsbereich des Ortsverbands erstreckt sich auf die Gemeinde Flintbek.

§2 Mitgliedschaft

  1. Mitglied der Partei kann, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, werden, wer mindestens 16 Jahre alt ist, die Satzung anerkennt, für das Grundsatzprogramm eintritt und keiner anderen Partei angehört oder für sie bei Wahlen kandidiert.
  2. Die Mitgliedschaft wird beim Kreisverband Rendsburg-Eckernförde schriftlich beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Kreisverbands Rendsburg-Eckernförde.
  3. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrags können AntragstellerInnen Widerspruch bei der Mitgliederversammlung des Kreisverbands einlegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Widerspruch.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  5. Der Austritt kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Kreis- oder Ortsverband erklärt werden und ist sofort wirksam.
  6. Zahlt ein Mitglied länger als drei Monate keinen Beitrag, so gilt dies nach Ablauf eines Monats nach Zustellung einer zweiten Mahnung als Austritt. Auf diese Folge muss in der zweiten Mahnung hingewiesen werden.
  7. Den Ausschluss eines Mitgliedes kann nur das zuständige Schiedsgericht aussprechen. Den Antrag auf Ausschluss kann nur der Vorstand oder die Mitgliederversammlung stellen. Er bedarf der schriftlichen Form.

§3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung auf allen Parteiebenen zu beteiligen, die Einrichtung der Partei zu beanspruchen und an den Abstimmungen und Wahlen in aktiver und passiver Weise teilzunehmen. Ausgenommen ist das Wahlrecht für die Wahl von Kandidaten zu Parlamenten, wenn das aktive bzw. passive Wahlrecht in Bezug auf das jeweilige Parlament nicht vorliegt.
  2. Jedes Mitglied ist zu seinem Mitgliedsbeitrag verpflichtet. Das Nähere regelt die Kassenordnung des Kreisverbandes.
  3. Satzungsgemäß gefasste Beschlüsse der Parteiorgane sind für alle Mitglieder bindend.

§4 Organe des Ortsverbands

Organe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§5 Mitgliederversammlung

  1. Höchstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung des Ortsverbandes. Ihre Beschlüsse können nur durch sie selbst aufgehoben werden.
  2. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Mitgliedern der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ortsverband Flintbek zusammen und ist beschlussfähig, soweit 20% der Mitglieder anwesend sind. Wird die Beschlussfähigkeit nicht erreicht, so kann innerhalb einer Woche eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einberufen werden, die unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist bei der Einladung hinzuweisen.
  3. Die Mitgliederversammlung tritt nach schriftlicher Einladung durch den Vorstand mindestens einmal jährlich zusammen. Die Einladung muss unter Angabe der Tagesordnung und unter Beifügung aller vorliegenden Anträge mindestens 10 Tage vorher eingehen; E-Mail ist ausreichend.
  4. Anträge zur Mitgliederversammlung kann jedes Mitglied des Ortsverbandes stellen.
  5. Die Mitgliederversammlung entscheidet, sofern die Satzung es nicht anders bestimmt, mit einfacher Mehrheit.
  6. Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Nichtöffentlichkeit kann für eine Versammlung oder einzelne Tagesordnungspunkte per Beschluss hergestellt werden.
  7. Die Mitgliederversammlung berät und beschließt über Programm, Satzung und politische Einzelthemen. Sie nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen und fasst über ihn Beschluss.
  8. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand sowie die KandidatInnen für die Gemeindewahl.
  9. Wahlen sind grundsätzlich in geheimer Abstimmung durchzuführen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen kann. Trifft dies für keinen der BewerberInnen zu, so ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen, bei dem die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
  10. Zu Mitgliederversammlungen sind Protokolle anzufertigen.
  11. Weitere Einzelheiten wie Versammlungsleitung, Protokollführung usw. können ggf. durch eine Geschäftsordnung geregelt werden.

§6 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Diese vertreten den
    Ortsverband in der Öffentlichkeit.
    Der Vorstand bestimmt im Rahmen seiner Geschäftsverteilung ein Mitglied, das für
    die Verwaltung der dem Ortsverband zur Verfügung stehenden Finanzmittel
    verantwortlich ist.
  2. Der Vorstand kann um zwei BeisitzerInnen erweitert werden.
  3. Die Sitzungen des Vorstandes sind grundsätzlich mitgliederöffentlich.
  4. Der Vorstand vertritt den Ortsverband innerhalb und außerhalb der Partei nach §26BGB.
  5. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
  6. Zu seinen Aufgaben gehört die Vorbereitung der Mitgliederversammlung sowie die Durchführung ihrer Beschlüsse. Er führt die laufenden Geschäfte zwischen den Mitgliederversammlungen. Der Vorstand ist berechtigt, Dritte mit der Erledigung von Aufgaben zu betrauen.
  7. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
  8. Der Vorstand in seiner Gesamtheit, aber auch jedes einzelne Mitglied sind jederzeit abwählbar. Hierüber entscheidet in geheimer Abstimmung die beschlussfähige Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit.

§7 Satzungsänderungen

  1. Satzungsänderungen können nur durch die beschlussfähige Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
  2. Anträge zu Satzungsänderungen sind der form- und fristgerechte Einladung zur Mitgliederversammlung unbedingt beizufügen.

§8 Auflösung

  1. Über die Auflösung des Ortverbands entscheidet die beschlussfähige Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit. Ein derartiger Beschluss bedarf der Bestätigung durch eine Urabstimmung unter den Mitgliedern.

§9 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt nach der Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung des Ortsverbandes Flintbek von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 06.02.2018 in Kraft.

Zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11. Mai 2022