Erklärung zum Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 51

Wir begrüßen, dass in Flintbek durch den B-Plan Nr. 51 neuer Wohnraum geschaffen werden kann.

In diesem Sinne haben wir uns aktiv in den Planungsprozess eingebracht und so dazu beigetragen, dass

  • sich die Bebauung optimaler in die Topografie einfügt,
  • die höheren Gebäude mit Rücksicht auf die Wohnhäuser am Bokseer Weg im Kernbereich festgesetzt werden und
  • der Erschließungsvertrag umfassender die Interessen der Gemeinde (insbesondere Folgekosten, Grünbelange) berücksichtigt.

Dennoch können wir dem Satzungsbeschluss aus folgenden Gründen nicht zustimmen:

  • Statt eine zeitgemäße verkehrliche Erschließung für alle Verkehrsteilnehmer in Form von „shared space“ (Mischflächen) im gesamten Plangebiet vorzusehen, auf die Einfassung mit Straßenbordsteinen in den Mischflächen zu verzichten und damit auch Kosten zu sparen, sieht die Erschließungsplanung eine traditionelle Erschließung vor.
  • Statt die fußläufigen Verbindungen durch Doppelnutzung des Unterhaltungsweges zum und um das Regenrückhaltebecken in die Planung zu integrieren, wird durch vorgeschobene versicherungstechnische Argumente die Öffentlichkeit ausgesperrt. Tatsächlich wäre nur die Einzäunung des Regenrückhaltebeckens notwendig.
  • Trotz der Empfehlungen des Umweltberichtes und des Erlasses der Landesregierung, die Regenwasserrückhaltung auf den Grundstücken vorzugeben, finden sich zur Wasserwirtschaft in den textlichen Festsetzungen keine entsprechenden Bestimmungen.

Aus unserer Sicht haben sich das Planungsbüro B2K und das Büro Dirk Noack nicht umfassend genug dafür eingesetzt, eine zeitgemäße Planung vorzustellen und einen zukunftsträchtigen, nachhaltigen B-Plan aufzustellen, obwohl in Flintbek und im benachbarten Wohngebiet Kiel Meimersdorf entsprechende Vorbilder vorhanden sind.

Wir sind der Meinung, dass bei der Aufstellung von zukünftigen Bebauungsplänen die Gemeindevertreter/-innen vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung auch die Folgekosten mehr beachten müssen.

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